Foto: sepy / Fotolia IGeL: Ihre Rechte als Patient:in Viele Patient:innen fühlen sich ratlos oder hilflos, wenn sie Ärzt:innen gegenüber sitzen und über eine Zusatzleistung entscheiden sollen, die sie privat bezahlen müssen. Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie als Patient:in bei IGeL-Leistungen haben und welche Pflichten Ärzt:innen erfüllen müssen.Mehr dazu Foto: Free-Photos / Pixabay Wenn der Arzt die Kassenleistung verweigert Sie sollen nur dann einen Arzt-Termin bekommen oder behandelt werden, wenn Sie ein IGeL in Anspruch nahmen? Das ist nicht zulässig. Kassen- und Privatleistungen dürfen nicht gekoppelt werden.Mehr dazu Foto: Schlierner / Fotolia Überhöhte Rechnung beim Arzt: Das können Sie tun Bei einer Individuellen Gesundheitsleistung (IGeL) müssen Ärztinnen und Ärzte die voraussichtlichen Kosten vorab angeben. Wird es am Ende deutlich teurer, müssen Patient:innen das nicht hinnehmen.Mehr dazu Foto: Robert Kneschke / stock.adobe.com Schriftliche Ablehnung einer IGeL: Sind Patient:innen dazu verpflichtet? Manche Ärzte verlangen von ihren Patient:innen, beim „Nein“ zu einer IGeL ein sogenanntes Verzichtsformular unterschreiben. Das müssen Sie als Patient:in aber nicht tun.Mehr dazu Foto: Stockfotos-MG / Fotolia Aufklärung über IGeL-Kosten muss vor der Behandlung erfolgen Wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Sie als gesetzlich Versicherte:r erst nach einer Untersuchung darauf hingewiesen hat, dass Sie diese selbst bezahlen müssen, hält er sich nicht an die geltenden Regeln. Er muss Sie vor Beginn einer Untersuchung darauf hinweisen.Mehr dazu Foto: kurkestutis / Fotolia IGeL: Rechnung und Vorkasse für Selbstzahlerleistungen Wenn Sie eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) in Anspruch nehmen, verlangen manche Ärztinnen oder Ärzte eine Anzahlung oder sogar die komplette Zahlung vorab. Ist das zulässig? Wir erklären, was bei Selbstzahlerleistungen gilt.Mehr dazu